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CTH 641.1

Citatio: A. Chrzanowska (ed.), hethiter.net/: CTH 641.1 (INTR 2017-01-04)

Einrichtung und Organisation eines Išḫara-Kultes im Land Kizzuwatna

(CTH 641.1 )

Textüberlieferung

A

KUB 40.2

Bo 4889

--

Editionsgeschichte

Der Fundort der Tafel ist nicht bekannt. Vermutlich eine einkolumnige Tafel. Auf eine Zeile entfallen etwa 26 Zeichen. Die Zeilenenden fehlen. Es haben sich die letzten 41 Zeilen der Vorderseite sowie die ersten 38 Zeilen der Rückseite erhalten. Junghethitische Niederschrift.

Erstmals zog E. Forrer (Klio 30, 1937, p. 184ff.) die Aufmerksamkeit auf den noch unpublizierten Text. Er eröterte vor allem den geographischen Inhalt des Textes. 1940 legt A. Goetze Transliteration und Übersetzung vor (Kizz. 1940, p. 60ff). Die Autographie wurde im Jahr 1968 von H. Klengel als KUB 40.2 veröffentlicht.

Die Darstellung fürs Internet fertigte A. Chrzanowska an.

Inhaltsübersicht

§x+1 In fragmentarischem Kontext Nennung von Orakeln verschiedener Gottheiten, unter anderem des Wettergottes des Landes Kumanni. Es werden die Tiere erwähnt, die als Symboltiere der Göttin Išhara gelten.

§2' Erwähnung eines Königs Talzu und der Schenkung, die er an die Zuflucht der Išhara auf dem Berg ihres Namens gemacht hat. Aufzählung der Grundbesitze mit den Nennungen der Ortsnamen.

Fragmentarischer Spruch mit Nennung eines Uttis.

§3' Bestätigung des Besitzes der ENTU-Priesterin und des SANGA-Priesters. Erwähnung mehrerer huwaši-Stelen. Hinweis auf eine Gabe an Daniti.

§4' Aufzählung verschiedener Grundbesitze zusammen mit Beschreibungen ihrer Grenzen. Der Erzähler des Textes bezieht sich auf Talzu und die Schenkung, die er gemacht hat. Befreiung der Tempeldiener.

§5' Bestätigung des Besitzes des Gottesdieners. Šunašuras Schenkung an Utti.

§6' Bestimmung der Höhe der dreijährigen Abgabe an die Gottheit.

§7' Bestimmung der Höhe der dreijährigen Abgabe an die ENTU.

§8' Bestimmung der Höhe der dreijährigen Abgabe des Aufsehers der Kaufleute an den SANGA. Strafandrohung bei Tätlichkeiten gegen den SANGA-Priester.

© Universität Mainz – Institut für Ägyptologie und Altorientalistik


Editio ultima: 2017-01-04






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